Alle in Österreich gezüchteten Welpen unterliegen den strengen Zucht- und Eintragungsbestimmungen des AHHC, haben ÖKV-Ahnentafeln, sind mit Mikrochip versehen, vom Zuchtwart kontrolliert, entwurmt und geimpft. Die Abgabe erfolgt jeweils frühestens 8 Wochen nach dem Wurftag. Die Zuchtbestimmungen des Hirten- und Hütehundeclubs entsprechen den europäischen Standards. Sie beinhalten in Ergänzung zu den Zuchtbestimmungen von ÖKV/FCI je nach Rasse unterschiedliche Gesundheitsuntersuchungen, einen Wesenstest und eine bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung. Alle im Ausland gezüchteten Welpen unterliegen den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des jeweiligen Heimatlandes. Unter Deckmeldungen finden Sie Würfe, die erwartet werden.
Unsere ZüchterInnen-Mitglieder führen ausnahmslos einen von der FCI geschützten Zwingernamen. Alle österreichischen ZüchterInnen züchten unter den Bedingungen des AHHC, des ÖKV und der FCI. Wünsche zur Aufnahme in die ZüchterInnen-Liste nimmt die Zuchtwartin gerne entgegen.