Ich erkläre, keiner dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) bzw. der FCI nicht angeschlossenen hundesportlichen Organisation anzugehören und bin damit einverstanden, dass meine Daten über EDV verwaltet werden.
Der Beitritt kann als
- Vollmitglied (ab vollendetem 18. Lebensjahr),
- als Familienmitglied (ab vollendetem 18. Lebensjahr, vereinstechnisch "ordentliches Mitglied" - wenn bereits ein Familienmitglied ein Mitglied des AHHC ist),
- oder als Juniormitglied (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr, nicht stimmberechtigt bei der Generalversammlung) erfolgen.
Juniormitglieder benötigen das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten, welches an die Geschäftsstelle des AHHC zu senden ist (Kopie dieses Antrages mit Unterschrift). |