ZüchterInnen-News

Aktuelle ZüchterInnen-Nachrichten

Änderung der Zuchtbestimmungen des AHHC

Am 07.12.2023 wurden unsere Zuchtbestimmungen geändert, alle Infos dazu in den Zusätzen des AHHC zur ZEO des ÖKV und im Zucht-Leitfaden .

Seminare verschiedener Anbieter

Die hier angeführten Seminare und Weiterbildungen werden als für ZüchterInnen und Deckrüden-BesitzerInnen erforderliche Züchterfortbildung anerkannt. Wir bitten um Zusendung der Teilnahmebestätigung an die Zuchtwartin: zuchtwart@ahhc.at

Züchterseminar des Österreichischen Club der Pudelfreunde am 13.04.2024. Wird als Formwertrichter-Tagung anerkannt. Informationen hier
Züchterseminar des Österreichischen Jagdspanielklubs, LG Wien, am 25.05.2024. Informationen hier

Änderung der Zuchtbestimmungen des ÖKV

Am 1. Oktober 2021 tritt die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV in Kraft. Unter anderem wurde im §2 der Absatz 14 neu eingefügt: „Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.“
Eine weitere Änderung betrifft die Verlegung der Zuchtstätte an einen anderen Ort, siehe §2, (10) "In begründeten Fällen kann die vorübergehende Verlegung einer gemäß § 4 genehmigte Zuchtstätte an einen anderen Ort (z.B. Zweitwohnsitz) beim ÖKV, bei vereinsbetreuten Rassen im Wege der rassebetreuenden Verbandskörperschaft, beantragt werden. Eine entsprechende Zuchtstättenbetreuung am genehmigten Verlegungsort ist sicherzustellen und nachzuweisen."
Die Zuchtordnung des ÖKV finden Sie hier.

Gesetzliche Meldepflicht von Zuchttieren

Wie wir in Gesprächen mit führenden Kommunalpolitikern jüngst erfahren haben, wird der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Meldepflicht von Zuchthunden in nur wenigen Fällen nachgekommen. Auf Ersuchen der politischen Gesprächspartner dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß §31/4 des Tierschutzgesetztes Zuchttiere und damit auch Ihre Zuchthunde der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) zu melden sind. Bitte bedenken Sie, dass unter diese Meldepflicht auch Zuchtrüden fallen. Wir bitten Sie höflichst dieser Meldepflicht umgehend nachzukommen, da insbesondere für das Bundesland Wien bereits ab Anfang April flächendeckend behördliche Kontrollen zu erwarten sind. Die Meldung kann formlos unter der Angabe von Namen und Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere und den Ort der Haltung erfolgen (Für das Bundesland Wien ersuchen wir Sie die Meldung ehest an die zuständige Magistratsabteilung/ MA60 zu senden:post@ma60.wien.gv.at) Wir bitten Sie höflichst dieser Meldepflicht umgehend nachzukommen, da widrigenfalls durch die erwähnten Politiker bereits an die im Tierschutzgesetz vorgesehenen Strafmaßnahmen gedacht ist.

Dr. Michael Kreiner (ÖKV)
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