Zuchtbestimmungen

Gültig ab 10.11.2019

Gültig ab 10.11.2019

Zuchtbestimmungen für das A-Blatt des AHHC

Grundsätzlich gilt die Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV + folgende Erweiterungen:

ZUSÄTZE DES AHHC ZUR ZEO DES ÖKV:

Zu § 5 Abs. 1
Der Rüde kann ab dem 15. Monat zur Zucht verwendet werden, Hündinnen dürfen keinesfalls vor Vollendung des 24. Monats gedeckt werden (PON 15 Monate, Bouvier des Flandres, Berger de Picardie, Mudi und Pumi 18 Monate). Die Hündin muss vor dem vollendeten 6. Lebensjahr ihren ersten Wurf gehabt haben. Das Deckalter der Hündin endet mit dem vollendeten 8. Lebensjahr. Eine Zuchtverlängerung ist nur mit einem Vorstandsbeschluss möglich.

Beide Zuchtpartner müssen vor einer geplanten Paarung auf etwaig vorhandene, genetisch bedingte Gelenkserkrankungen (HD/ED) röntgenologisch untersucht werden, sowie eine bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung vorweisen.

Das HD/ED-Röntgen muss ein vom Zuchtwart genannter Vertrauenstierarzt durchführen.
Die Liste der Vertrauenstierärzte finden Sie auf der Webseite des AHHC www.ahhc.at.
Dieser Vertrauenstierarzt muss zur Bestätigung das Datum der Untersuchung und auch seine Stampiglie auf der Ahnentafel des Hundes vermerken. Am Röntgen selbst muss der Name des Hundes, Wurfdatum und Kennzeichnung (Chip- od. Tätowierungsnummer) eingeblendet sein.

Die Röntgenbilder sind vom durchführenden Tierarzt an die Befundungsstelle zu schicken. Der Befund wird von der Befundungsstelle direkt an den Besitzer des Hundes geschickt. Dieser Befund ist bei der Zuchttauglichkeitsprüfung vorzulegen.
Zur Befundung der Röntgenbilder autorisierte Tierärzte finden Sie auf www.ahhc.at.

Ein Einspruch des Hundebesitzers gegen diesen Befund ist beim Zuchtwart möglich. Eine weitere Überbefundung ist nur an der Vet.Med. zulässig.

Zuchterlaubnis allgemein bis HD C
Folgende Paarungen sind erlaubt:
Hündin HD C x Rüde HD A oder umgekehrt und alle Paarungen mit leichteren HD- Formen
Ausnahme Picard: Paarungen mit HD A oder HD B

ED:
Hunde mit ED III dürfen nicht in die Zucht genommen werden. Es wird empfohlen, Hunde mit ED II nur mit ED-freien Partnern zu verpaaren.

Auch im Ausland lebende Deckrüden benötigen einen HD/ED-Befund, ungeachtet dessen, ob dies in diesem Lande Pflicht ist oder nicht. Diese Befunde müssen der Zuchtordnung des AHHC entsprechen, um für die Welpen des Wurfes A-Papiere zu bekommen.

PATELLAUNTERSUCHUNG, HERZULTRASCHALL und AUGENUNTERSUCHUNG sind für die ungarischen Rassen KOMONDOR, PUMI und MUDI verpflichtend durchzuführen; für die restlichen Rassen werden diese empfohlen!

Patellauntersuchung:
Von allen in Österreich eingetragenen Zuchthunden muss eine von einem dafür zugelassenen Tierarzt Untersuchung auf Patellaluxation vorliegen.
Ein Einspruch des Hundebesitzers gegen diesen Befund ist beim Zuchtwart möglich. Als letzte Instanz gilt Dr. Britta Vidoni (Vet.Med.-Wien)

Herzkrankheiten:
Vor Zuchtbeginn ist bei allen in Österreich lebenden und zur Zucht vorgesehenen Hunden eine Herzuntersuchung mittels Ultraschall bei einem Herzspezialisten durchzuführen.
Ein Einspruch des Hundebesitzers gegen diesen Befund ist beim Zuchtwart möglich. Als letzte Instanz gilt Dr. Andreas Kosztolich, Rennweg 22/3, 1030 Wien

Augenuntersuchung:
Die Hunde müssen durch einen Tierarzt, der im Rahmen der AKVO und ECVO Untersuchungen auf erbliche Augenkrankheiten durchführen darf, auf das Vorhandensein erblicher Augenkrankheiten untersucht sein. Sie müssen frei von erblichen Augenkrankheiten sein. Der Befund ist nur 12 Monate gültig.
Ein Einspruch des Hundebesitzers gegen diesen Befund ist beim Zuchtwart möglich. Als letzte Instanz gilt Prof. Dr. Barbara Nell (Augenstation Vet.Med.-Wien)

Farbverpaarungen (betrifft Mudi)
Die Farbe merle darf nicht mit merle verpaart werden. Bei Verpaarung von merle mit fawn oder weiß muss mit Gentest bewiesen werden, der fawnfarbige oder weiße Hund nicht das Merle-Gen trägt.

Erbfehler schließen von der Zucht aus.

Eine bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) unseres Clubs und der Verkehrsteil der BH (Begleithundeprüfung) sind erforderlich.

Zur Zuchterlaubnis ist von beiden Zuchtpartnern, die auf mindestens zwei von der FCI anerkannten Hundeausstellungen-, oder Schauen (Clubsiegerschau), erreichte Mindestformwertnote Sehr gut, bei Rüden und bei Hündinnen, nachzuweisen.
Ein Formwert muss in der Zwischenklasse oder Offenen Klasse erreicht werden, ein Formwert kann aus der Jugendklasse stammen.

Zu § 5 Abs. 2
Hündinnen dürfen nicht mehr als einen Wurf innerhalb von 12 Monaten haben. Die Hündin darf daher frühestens 10 Monate nach dem Wurftag wieder belegt werden.
Rüden dürfen ohne Zeitbegrenzung fünfmal in Österreich eingesetzt werden. Über die weitere Zuchtverwendung entscheidet der Zuchtwart aufgrund der Nachzuchtbeurteilung.
Wurfwiederholungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Zuchtwarts zulässig. Der Zuchtwart entscheidet auf Grund der Nachzuchtbeurteilung.
Eine Begrenzung der Wurfstärke ist mit dem Tierschutzgesetz nicht zu vereinbaren.
Bei Verwendung einer Amme oder künstlicher Aufzucht, ist dies dem Zuchtwart
mitzuteilen.

Zu § 9 Ab. 2
Alle Welpen erhalten einen Chip. Ohne diesen und ohne gültigen Impfpass darf kein Welpe abgegeben werden. Die Chipnummer wird in der Ahnentafel vermerkt.
Der Wurf wird vom Zuchtwart oder einer anderen vom Zuchtwart hierzu bevollmächtigten Person kontrolliert und zur Abgabe freigegeben. Vor der Wurfabnahme darf kein Welpe abgegeben werden.

Zu § 10 Abs. 2/2
Wird ein erwachsener Hund aus dem Ausland gekauft, sind die aus diesem Land erworbenen Zuchtvoraussetzungen anzuerkennen. Fehlende Bewertungen, Bescheide und Befunde sind in Österreich nachzuholen.
Das für die Zucht vorgesehene Röntgen darf frühestens ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr erfolgen.

Zu § 13 Ab. 1
Ein Welpenblatt wird in dreifacher Ausführung (für Käufer, Zuchtwart und Züchter) ausgefüllt und mit der Unterschrift des Welpenkäufers, Zuchtwartes oder einer vom Zuchtwart bevollmächtigten Person und des Züchters versehen. Die Welpenblätter werden mit der Käuferliste dem Zuchtwart übermittelt.

Zu § 17 Abs. 5
Die Abgabe von Welpen darf frühestens mit acht Wochen erfolgen. Die Welpen müssen entwurmt, geimpft und gechipt sein.

Weitere Bestimmungen:

Züchtertagung:
NeuzüchterInnen sind verpflichtet, vor ihrem 1. Wurf an einer Züchtertagung teilzunehmen. Für alle weiteren ZüchterInnen und DeckrüdenbesitzerInnen ist eine Teilnahme an dieser mindestens alle 2 Jahre erforderlich. Die Termine dazu werden auf der Webseite bzw. in der UH veröffentlicht.

Zuchtstättenkontrolle:
Vor dem ersten Wurf eines Züchters/einer Züchterin erfolgt eine Zuchtstättenkontrolle durch die Zuchtwartin.

Bei Verstößen gegen diese Zusätze des AHHC zur Zucht- u. Eintragungsordnung des ÖKV
treten die in der Gebührenordnung des AHHC festgelegten Maßnahmen in Kraft.