Ich erkläre, keiner dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) bzw. der FCI nicht angeschlossenen hundesportlichen Organisation anzugehören und bin damit einverstanden, dass meine Daten über EDV verwaltet werden.
Der Beitritt kann als
- Vollmitglied (ab vollendetem 18. Lebensjahr),
- als Familienmitglied (wenn bereits ein Familienmitglied ein Mitglied des AHHC ist),
- oder als Juniormitglied (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr) erfolgen.
Juniormitglieder benötigen das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten, welches an die Geschäftsstelle des AHHC zu senden ist. (Kopie dieses Antrages mit Unterschrift) |